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Da das Anwaltsgesetz für die Privatrechtsanwälte die Gründung eines Einmann-Rechtsanwaltsbüros ermöglicht hat, habe ich ab dem 1. September 1998 meine Einmann-Rechtsanwaltskanzlei gegründet, in welcher Form ich seitdem tätig bin. Das Rechtsanwaltsbüro beschäftigt einen Konzipienten, eine Sekretärin und einen Zustellungsbeamten. |
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